Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
§ 3 Vorträge
§ 4 Erwerb und Lieferung physischer Produkte
§ 5 Widerrufsrecht
§ 6 Leistungsort, Leistungszeit
§ 7 Mitwirkungspflichten
§ 8 Vergütung, Honorar
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
§ 10 Nutzungsrechte
§ 11 Andere Tätigkeiten
§ 12 Einsatz von Drittleistungen
§ 13 Wegfall der Möglichkeit zur Leistungserbringung, Stornopauschale
§ 14 Haftung
§ 15 Streitschlichtung, Mediation
§ 16 Schlussbestimmungen
Anlage I
Vertraulichkeit und Datenschutz
Präambel
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sollen die Grundlage für eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Minzgespinst n.e.V. c/o Postflex #8920, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, E-Mail-Adresse: info[at]minzgespinst.net (im Folgenden: “Agentur”) und Kund_innen (im Folgenden “Kundschaft”) regeln.
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Agentur. Sie gelten für alle Verträge, die mit der Agentur geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Verträge über die Haltung von Veranstaltungen, Beratungs- und Coachingleistungen, Einführungsunterstützungen sowie das Halten von Vorträgen und Keynotes.
- Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht. Ausnahmsweise, können einzelne Klauseln der AGB wirksam sein, wenn diese nicht im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen und dies schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass die Agentur zunächst ein Angebot erstellt, das sowohl die von ihr zu erbringenden Leistungen als auch die Vergütung enthält. Dieses Angebot wird durch die Kundschaft angenommen. Unabhängig davon, in welcher Form die Annahme erfolgt, wird das Angebot Bestandteil dieses Vertrages. Bezüglich abweichender Vertragsschlüsse im Einzelnen wird auf die folgenden Absätze und Paragraphen dieses Vertrages verwiesen.
- Angebote der Agentur sind 14 Tage gültig.
- Der Umfang der Leistungen, ergibt sich in der Regel aus der in Textform geschlossenen Vereinbarung der Parteien.
- Erläuterungen und Ergänzungen des Vertragsgegenstands können im Rahmen einer individuellen Vereinbarung in Textform ergänzt werden.
- Zusätzliche, über die Auftragsbeschreibung hinausgehende Leistungen, sind von der Kundschaft gesondert zu vergüten.
- Wird der Vertragsgegenstand unzureichend beschrieben oder der Leistungsumfang nicht hinreichend konkretisiert, so schuldet die Agentur eine Leistung mittlerer Art und Güte.
- Hinsichtlich des Zustandekommens der von der Agentur gehaltenen Vorträge ist § 5 dieses Vertrages entsprechend anzuwenden.
- Soweit Vertragsgegenstand der Erwerb physischer Produkte ist, ist § 6 dieses Vertrages entsprechend anzuwenden
- Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind folgende Leistungen:
- Service Level Agreements (SLAs)
- Rechtsberatung
- Wartung von Hardware des Auftragsgebers (z.B. Verkabelung in Büroräumen, Austausch von Komponenten an Servern oder Terminals/mobilen Endgeräten)
- Jegliche Formen von Therapie und Diagnostik, insbesondere psychologischer Art.
§ 3 Vorträge der Agentur
- Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag über den Verkauf von Tickets für von der Agentur gehaltene Vorträge kommt online in der Regel folgendermaßen zustande:
Die durch die Agentur dargestellten Leistungsangebote in einem Onlineshop oder über eine Ticket-/Eventplattform stellen ein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit Klick auf den Button, der eine Formulierung zur Tätigung eines verbindlichen Kaufes beinhaltet, (z.B. “Zahlungspflichtig Bestellen” “Jetzt Kaufen” oder sonstige eindeutige Formulierungen) unterbreitet die Kundschaft ihre verbindliche Vertragsannahme. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen, sowie anderweitiger Bedienfunktionen, berichtigt werden. Nach Eingang der Annahme bei der Agentur erhält die Kundschaft eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. - Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung per E-Mail oder Telefon erklärt die Kundschaft unverbindlich ihr Vertragsinteresse oder verbindlich ihr Vertragsangebot. Nach Abgabe eines Angebots über LexOffice kann die Kundschaft die Vertragsannahme wahlweise per E-Mail oder per Klick auf den „Annehmen“-Button der Angebots-Mail erklären.
- Die Bestellung der Kundschaft durch die in lit. (b) genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot der Kundschaft an die Agentur zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellung beschriebenen Leistungen dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt die Agentur der Kundschaft eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt eine verbindliche Annahme des zuvor abgegeben Angebots des Kunden dar. Damit ist der Vertrag mit all seinen Verpflichtungen zustande gekommen.
(bb) Leistungsangebot
Der Kunde kann in der Bestellung auch ein ausdrückliches Angebot erklären. Minzgespinst n.e.V. wird der Kundschaft eine Eingangsbestätigung ihrer Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch die Agentur entweder innerhalb von 7 Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung oder Leistung.
- (cc) Der Vertragstext wird von Minzgespinst n.e.V. nicht gespeichert.
- Die Agentur behält sich Änderungen der Veranstaltungen nach den folgenden Bedingungen vor. Insbesondere ist die Agentur berechtigt, den Ersatz oder den Einsatz weiterer Referierender (etwa im Falle des Ausfalls einer referierenden Person), Programmänderungen und Änderungen des zeitlichen Ablaufs vorzunehmen.
- Rücktritt / Ersatzteilnehmende
- Die Kundschaft ist berechtigt, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmenden an ihrer statt zu benennen (nachfolgend „Ersatzteilnehmende“), sofern dies im Rahmen der jeweiligen Eventplattform zulässig und möglich ist. Sie setzt die Agentur darüber in Kenntnis. Die Übertragung des Vertrages auf Ersatzteilnehmende ist wirksam, soweit der Agentur innerhalb von 14 Tagen, jedenfalls aber vor dem Beginn der Veranstaltung, eine schriftliche Einverständniserklärung des Ersatzteilnehmenden unter ausdrücklicher Anerkennung dieser AGB zugeht. Mit wirksamer Übertragung des Vertrages auf Ersatzteilnehmende wird dieser zur Kundschaft mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Übertragung.
- Möchte die Kundschaft an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat sie der Agentur ihren Rücktritt vom Vertrag in Textform (per E-Mail oder Brief) zu erklären. Zur Wirksamkeit des vertraglichen Rücktrittes bedarf es der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Nur bei Eintritt dieser Bedingung wird dieses vertragliche eingeräumte Rücktrittsrecht wirksam. Rücktrittsersuchen nach Veranstaltungsbeginn werden nicht stattgegeben.
- Das Rücktrittsersuchen kann von der Agentur auch nur partiell stattgegeben werden. Die Agentur ist entsprechend berechtigt, nur einen Teil der Teilnahmegebühr zu erstatten.
- Kosten für seitens der Kundschaft gebuchte und bezahlte Zusatzleistungen Dritter, die durch die Kundschaft nicht in Anspruch genommen werden, hat die Agentur nicht zu erstatten.
- Absage von Veranstaltungen / Terminverlegungen
- Die Agentur ist berechtigt, den Veranstaltungstermin bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Teilnehmendenzahl nicht erreicht wird oder eine erhebliche Anzahl der Referierenden ersatzlos ausfällt.
- Im Falle der Absage einer Veranstaltung hat sich die Kundschaft, hinsichtlich ihr ggf. zustehender Rückerstattungen zunächst an die Veranstaltenden zu wenden, sofern dies nicht die Agentur selbst ist.
- In diesen Fällen findet eine Rückerstattung durch die Agentur nur dann statt, wenn sie aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hierfür verantwortlich ist.
- Die Agentur ist berechtigt, den Veranstaltungstermin aus wichtigen Gründen zeitlich und örtlich zu verlegen. Für den Fall der Terminverlegung ist die Kundschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Agentur verpflichtet sich, die Kundschaft über eine der bei der Buchung genannten Kontaktmöglichkeiten (postalisch, per E-Mail, per Telefon etc.) unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen oder andere für den Termin verauslagte Kosten werden von der Agentur nur erstattet, wenn die Nicht-Information der Kundschaft über die Terminverlegung oder Absage der Veranstaltung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
- Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in 50%-Höhe zurückerstattet. Dasselbe gilt bei Rücktritt der Kundschaft aufgrund der oben genannten Gründe.
- Die Agentur kann die Kundschaft von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, soweit sie Haupt- oder Nebenpflichten des Vertrages verletzt. Ein Grund, welcher zum Ausschluss der Kundschaft von der Veranstaltung führt, ist insbesondere in folgenden Fällen anzunehmen, wenn:
- die Kundschaft gerät mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrags in Verzug,
- sie stört die Veranstaltung oder den Betriebsablauf erheblich oder es sind anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten,
- sonstige Verhaltensweisen gebieten einen Ausschluss der Kundschaft von der Veranstaltung.
- Eine Rückerstattung an die Kundschaft findet in diesem Fall nicht statt.
- Eine diesbezügliche Schadensersatzpflicht der Kundschaft ist nur insoweit abzulehnen, wie sie beweist, dass der Agentur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt.
- Die Agentur hat sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Materialien, Unterlagen, Dokumentationen, Ton- und Bildmaterialien usw., die in Zusammenhang mit der Veranstaltung verbreitet werden, inne.
- Die Kundschaft ist nicht berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Agentur, Mitschnitte z.B. per Screenshots, per Foto- oder Videokamera oder Mobiltelefon anzufertigen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.
- Mit Vertragsschluss ermächtigt die Kundschaft die Agentur, im Rahmen der Veranstaltung zu fotografieren oder/und Tonband- oder Bildaufnahmen anzufertigen.
- Die Kundschaft räumt der Agentur das Recht ein, diese Fotos, Videofilme und Tonbandaufnahmen zu Dokumentations- Promotions- und Werbezwecken zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
- Die Kundschaft überträgt der Agentur in diesem Zusammenhang die ausschließlichen zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte im Hinblick auf ihre Urheber- Leistungsschutz-, Bildnis-, Namens- und sonstigen Schutzrechte, einschließlich Persönlichkeitsrechte, Rechte an Lichtbildern, Rechte an der Stimme, an Interviews sowie an biografischer Information.
- Kommt ein Vertrag zwischen einer referierenden Person und Minzgespinst n.e.V. zustande, so wird eine an Minzgespinst n.e.V. zu zahlende Provision iHv 15% des Nettoumsatzes (nach Abzug von Steuern und Gebühren) durch die referierende Person gezahlt. Im Gegenzug verpflichtet sich Minzgespinst n.e.V. zu einer Bereitstellung der Infrastruktur von Online-Veranstaltungen, die Abwicklung des Ticketsverkaufs und jeweils einer Werbemaßnahme (iSv. Beitrag, Story, Reel) in den sozialen Medien, auf denen Minzgespinst n.e.V. aktiv und vertreten ist.
§ 4 Erwerb und Lieferung physischer Produkte
- Die Agentur verkauft in ihrem Onlineshop zudem physische Produkte.
- Unter anderem werden dort Kartensets verkauft, die als Reflexionsgrundlage für Kommunikationsvorgänge dienen können. Dabei handelt es sich weder um Lehrmaterial noch um Handlungsanleitungen zur Lösung von Konflikten. Sie sollen lediglich Denkanstöße für soziale Interaktionen bieten.
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
- Die Kundschaft kann alle Produkte in dem Shop der Agentur direkt bestellen. Durch das Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] gibt die Kundschaft eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Agentur die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt der Bestellung annimmt.
- Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der Agentur.
§ 5 Widerrufsrecht
- Wenn die Kundschaft Verbraucher_in ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) und ein physisches Produkt iSd § 7 dieses Vertrages über den Online-Shop der Agentur erworben hat, steht ihr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
- Macht die Kundschaft als Verbraucher_in von ihrem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, so hat sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Ein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer_innen besteht nicht.
- Ein über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehende in vertraglicher Form gewährte Widerrufsrecht wird nicht gewährt.
- Insbesondere besteht kein Widerrufsrecht hinsichtlich physischer oder virtueller Tickets iSd § 6 dieses Vertrages
- Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
| Widerrufsbelehrung für Verbraucher Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Minzgespinst n.e.V.c/o Postflex #8920Emsdettener Str. 1048268 Greven, E-Mail-Adresse: info[at]minzgespinst.net) oder Beccs Rileyc/o Postflex #8920Emsdettener Str. 1048268 Greven, E-Mail-Adresse: info[at]minzgespinst.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. – Ende der Widerrufsbelehrung – |
Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Agentur nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
| Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An : Minzgespinst n.e.V., z.H. Minzgespinst n.e.V., c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach, E-Mail-Adresse: info[at]minzgespinst.net: –Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) –Bestellt am (*)/erhalten am (*) –Name des/der Verbraucher(s) –Anschrift des/der Verbraucher(s) –Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) –Datum __________ |
(*) Unzutreffendes streichen.
- Preise und Versandkosten
- Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
- Sofern der Vertragsinhalt eine Lieferung von nicht digitalen Produkten beinhaltet, erfolgt der Versand in der Regel per Postdienst. Die Kundschaft trägt die beim Angebot angegebenen Versandkosten. Sofern bei der Produktbeschreibung keine anderweitigen Angaben genannt sind, erfolgt die Lieferung an die von der Kundschaft angegebene Lieferadresse innerhalb von 14 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
- Sofern die Kundschaft Unternehmer_in ist, geht die Gefahr auf sie über, sobald die nicht digitale Ware von der Agentur an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wird.
§ 6 Leistungsort, Leistungszeit
- Ein bestimmter Leistungsort oder eine bestimmte Leistungszeit bestehen nur, wenn sie vereinbart wurden. Grundsätzlich wählt die Agentur den Ort und die Zeit der Leistung selbst. In Ausnahmefällen kann im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit je nach Charakter der Leistungen eine Orientierung an gewissen Termin- und Leistungsplänen erforderlich sein.
- Beratungs- und Coachingleistungen können synchron per Videocall, telefonisch oder in einer von der Kundschaft gemieteten Räumlichkeit durchgeführt werden.
§ 7 Mitwirkungspflichten
- Die Agentur und die Kundschaft arbeiten in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zusammen. Die Kundschaft informiert die Agentur unverzüglich, bei der Abweichung von dem vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise.
- Über die ausdrücklich genannten Leistungen hinaus wird die Kundschaft die Leistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Agentur erforderlich und allgemein üblich sind, und der Agentur insbesondere:
- alle erforderlichen Informationen, so wie zu lektorierende Texte zur Verfügung stellen,
- Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sofern dies für die Leistungserbringung der Agentur notwendig ist.
- Die Parteien werden sich gegenseitig alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten oder erstellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und vor Einsicht Dritter zu schützen. Im Übrigen werden die Anforderungen an die Vertraulichkeit und den Datenschutz der Anlage I Bestandteil dieses Vertrages.
- Bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme der Kundschaft darf die Agentur diese so lange verweigern oder aussetzen, wie es zur Klärung des Sachverhalts und der Rechtslage bedarf.
- Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde, sind sämtliche Leistungen für die Agentur unentgeltlich zu erbringen.
§ 8 Vergütung, Honorar
- Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, wird die Vergütung nach der tatsächlich von der Agentur geleisteten Arbeitszeit berechnet. Die Höhe des Stundensatzes bemisst sich dabei nach dem Leistungsumfang, dem Risiko, der Komplexität und der Art der Dienstleistung. Der Stundensatz kann je nach Art der Leistung innerhalb des Vertragsverhältnisses variieren.
- Soweit keine ausdrücklichen Regelungen bestehen, erfolgt eine Vergütung nach Stunden zu folgenden Konditionen:
- 100 € pro Stunde im Solidarbereich,
- 150,00 € pro Stunde für alle weiteren Stunden außerhalb des Solidarbereichs.
- Sollte die Vergütung für besondere Dienstleistungen einen höheren üblichen Marktwert als die in Abs. 2 lit. (b) aufgezeigte Vergütung aufweisen, so ist eine marktübliche Vergütung an die Agentur zu leisten.
- Sollte der übliche Marktwert die Vergütung für besondere Dienstleistungen gemäß Abs. 2 lit. b übersteigen, so ist eine marktübliche Vergütung an die Agentur zu leisten.
- Findet die Arbeitsleistung ausnahmsweise auf ausdrückliche Veranlassung der Kundschaft außerhalb der Geschäftszeiten der Agentur statt, wird folgender Aufschlag auf die stattgefundenen Dienstleistungen berechnet:
- Bei Leistungen wochentags nach 16:30 Uhr wird ein Aufschlag von 50 % auf die vereinbarte Vergütung berechnet.
- Bei Leistungen an Samstagen wird ein Aufschlag von 75 % auf die vereinbarte Vergütung berechnet.
- Bei Leistungen an Sonntagen und nach 21:00 wird ein Aufschlag von 100 % auf die vereinbarte Vergütung berechnet.
- Die Kundschaft schuldet der Agentur die in dem Angebot festgelegten vereinbarten Vergütungen unmittelbar nach deren Rechnungsstellung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder jeweils nach Erbringung der Leistung.
- Sollten sich die Umstände derart ändern, dass ein Festhalten an einem verhandelten Festpreis nicht mehr zumutbar ist, kann der Preis bei ausreichender Darlegung der Unzumutbarkeit der Agentur nachverhandelt werden. Unzumutbar wird das Festhalten an dem vereinbarten Preis, wenn sich der Leistungsumfang der Agentur um mehr als 25 % erhöht. Sollte die Kundschaft nicht bereit sein, in diesen Fällen die Preise nachzuverhandeln, besteht ein Sonderkündigungsrecht der Agentur. Bisher erbrachte Leistungen der Agentur sind gemessen an dem anteilig erbrachten Arbeitsaufwand zu vergüten. Im Übrigen gilt der § 313 BGB.
- Über die vereinbarte Vergütung hinaus hat die Agentur einen Anspruch auf die Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, soweit diese durch die Kundschaft genehmigt worden sind. Reisekosten der Agentur werden entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 1. Klasse bzw. Flüge der Business-Klasse, Kosten für den Mietwagen oder bei Fahrten per Pkw mit 0,40 Euro/km netto kalkuliert. Die Kilometerpauschale darf prozentual im Verhältnis zur Inflation und steigenden Kraftstoffpreisen angehoben werden. Spesen für Verpflegung und Übernachtungskosten werden von der Kundschaft erstattet.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Soweit keine Vertragslaufzeit bestimmt wird , wird der Vertrag als auf unbegrenzte Zeit geschlossen betrachtet.
- Ein Sonderkündigungsrecht, welches jeweils zum letzten Kalendertag eines Monats wirksam wird, besteht in folgenden Fällen:
- Bei grob treuwidriges Verhalten
- Bei Verstößen gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen
- Inkompatibilität der Corporate Identity mit den öffentlich getätigten Aussagen des Kunden, die beispielsweise queerfeindliche, ableistische oder sonstige Inhalte beinhalten, die den durch die Agentur vertretenen Weltansichten zuwiderlaufen.
- Unterstützung von rechtsextremen Organisationen wie etwa der AfD oder dieser nahestehenden Organisationen, so wie deren Unter- oder Folgegruppierungen.
- Weitere Gründe, die den vorgenannten Regelbeispielen ähneln.
- Sonstige Gründe, aufgrund derer eine Zusammenarbeit wegen Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte als unharmonisch oder unergiebig erscheint.
§ 10 Nutzungsrechte
- Die Urheberrechte an der erstellten Website sowie an allen im Rahmen des Vertrages erstellten Werken verbleiben bei der Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform, oder in Anlage II dieses Vertrages vereinbart worden ist.
- Die Agentur räumt der Kundschaft ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Website ein.
- Für die Lizenzübertragung von auf der Webseite verwendeten Plugins wird ein Lizenzvertrag (Anlage II) Bestandteil dieses Vertrages.
- wenn der Hauptvertrag gegenstandslos geworden ist (durch Kündigung, Anfechtung, Erfüllung etc.).
- Lizenzen hinzugefügt, entfernt oder verändert werden. In diesem Fall sind die Konditionen gemäß Absprache der Parteien oder gemäß Anlage II anzupassen.
- Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht der vom der Agentur erstellten oder bereitgestellten Software wird insoweit eingeräumt, wie die Agentur über diese Rechte verfügen kann und soweit keine sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten in Bezug auf allgemein zugängliche Codes und Software, sog. „Open-Source-Software“, erfolgt ausdrücklich nicht, da derartige Nutzungsrechte für die Kundschaft bereits bestehen.
- Die Agentur verweist ausdrücklich darauf, dass „Open-Source-Software“ nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein darf.
- Wird eine Software zur Nutzung überlassen, so findet keine weitere Unterlizenzierung, Veräußerung, Veränderung oder die Entfernung von Urheberrechtskennzeichnungen ohne ausdrückliche Regelung im Leistungsumfang statt.
- Das Recht zur Anmeldung von Schutzrechten behält sich die Agentur vor. Dieses darf den Kunden jedoch nicht in der üblicherweise zu erwartenden Nutzbarkeit der im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erstellten Software unangemessen benachteiligen. Sollte eine unangemessen Benachteiligung aufgrund eines ggf. angemeldeten Schutzrechts zu erwarten sein, so wird dem Kunden unverzüglich ein dieser unangemessenen Benachteiligung entgegenwirkendes Nutzungsrecht übertragen.
- Sollte eine der Leistungen der Agentur unter die Abgabepflicht der Künstler-Sozial-Kasse (KSK) fallen, so hat sich die Kundschaft eigenständig über eine mögliche Abgabepflicht zu informieren: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig
§ 11 Andere Tätigkeiten
- Die Agentur wird auch für andere Kundschaft tätig. Dabei werden jedoch die Pflichten der Agentur aus dem Vertrag mit der Kundschaft nicht beeinträchtigt.
§ 12 Einsatz von Drittleistungen
- Die Agentur ist berechtigt, sich für die vertraglich vereinbarten Leistungen auch Dritter (Mitarbeitende, Freelancer, Subunternehmende etc..) zu bedienen.
- Fällt durch die Drittleistung eine Gebühr an, so ist diese der Kundschaft zu berechnen.
- Sollte der Dritte seine Leistungen unerwartet einstellen, so trifft die Agentur keine Verantwortlichkeit.
§ 13 Wegfall der Möglichkeit zur Leistungserbringung, Stornopauschale
- Dieser Absatz findet Anwendung, wenn der vereinbarte Leistungsgegenstand der Agentur durch Veranstaltende, das zu beratende Unternehmen, etc.. abgesagt wird.
- Bei einem durch die Kundschaft verursachten ersatzlosen Wegfall der Möglichkeit zur Leistungserbringung (beispielsweise durch Stornierung, Ausfall der Veranstaltung, Vertagen der gebuchten Beratungsleistung, Coaching etc.) fällt eine Stornopauschale für die Kundschaft an, die sich nach der Anzahl der Kalendertage zwischen der Stornierung und dem ursprünglich vereinbarten Leistungstermin wie folgt berechnet:
- Bei einer Stornierung bis 30 Kalendertage vor der vereinbarten Leistungserbringung durch die Agentur entstehen für die Kundschaft keine Stornogebühren.
- Bei einer Stornierung bis 14 Kalendertage vor der vereinbarten Leistungserbringung durch die Agentur fällt eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des zuvor vereinbarten Honorars an.
- Bei einer Stornierung bis 7 Kalendertage vor der vereinbarten Leistungserbringung durch die Agentur fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des zuvor vereinbarten Honorars an.
- Bei einer Stornierung bis 3 Kalendertage vor der vereinbarten Leistungserbringung durch die Agentur fällt eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des zuvor vereinbarten Honorars an.
- Die Kundschaft kann die Stornopauschale mindern, indem er den Nachweis erbringt, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Stornopauschale sei.
- Sämtliche angefallenen, umsonst aufgewendeten Kosten werden von der stornierenden Partei getragen. Darunter fallen alle vereinbarten und vorhersehbaren Kosten und Aufwendungen, die nicht in einem groben Missverhältnis zu der Hauptleistung bzw. den Hauptleistungen stehen.
§ 14 Haftung
- Die Agentur haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Die Agentur haftet nicht für fahrlässig verursachte vertragstypische Schäden, die keinen Schaden an Körper, Leben oder Gesundheit verursachen. Die Höhe der Haftung beläuft sich dabei maximal auf die insgesamt vereinbarte Vergütung.
- Die von der Soll-Beschaffenheit abweichende Ist-Beschaffenheit muss vom Kunden nachgewiesen werden.
- Personenbezogene Daten oder Bildaufnahmen von Personen werden vorbehaltlich der Anforderungen der DSGVO und des KUG, insbesondere einer erforderlichen Einwilligung und Informationserteilung, erstellt, verarbeitet und veräußert. Soweit die Kundschaft Lichtbilder oder sonstige Daten mit Personenbezug nach der DSGVO bereitstellt um diese in die Webseite einzubinden, so garantiert dieser, dass er rechtlich dazu befugt ist, über diese personenbezogenen Daten zu verfügen, entsprechende Einwilligungen nachweisbar eingeholt hat oder aufgrund sonstiger Datenschutz-, Urheberrechts- oder sonstiger Gesetze hierzu befugt ist. Auf Verlangen der Agentur ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen.
- Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die die Kundschaft der Agentur im Hinblick auf deren Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.
- Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Informationen oder Materialien verursacht werden, die die Kundschaft zur Verfügung gestellt hat. Die Kundchaft stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Informationen oder Materialien beruhen.
- Die Kundschaft hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich in Text-oder Schriftform anzuzeigen.
- Die Agentur haftet nicht für konkrete indirekte Schäden z.B. dem entgangenen Gewinn. Die Haftung indirekter Schäden wird nur insofern beschränkt, wie gesetzlich zulässig.
- Soweit die Agentur nicht für die Sicherung der Daten selbst verantwortlich ist und keine besondere Verpflichtung für die Sicherung der Daten oder für die Aufklärung hinsichtlich möglicher Risiken übernommen wurde, haftet die Agentur nur insoweit für Datenverluste, wie bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung aufgetreten wären.
- Höhere Gewalt
- Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass sie aufgrund höherer Gewalt nicht leisten kann. Höhere Gewalt ist das Eintreten von Ereignissen oder Umständen, welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Agentur liegen, zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, deren Auswirkungen nicht in zumutbarer Weise hätten verhindert werden können und die Agentur daran hindern, eine oder mehrere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Dies liegt insbesondere, aber nicht abschließend, vor bei:
- Krieg, umfangreicher militärischer Mobilisierung,
- Naturkatastrophen, Pest, Epidemien,
- Bürgerkrieg, Aufstand, Terror, Piraterie, Zombieapokalypse,
- Stromausfällen,
- Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Fahrzeugen,
- Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen,
- Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie,
- allgemeinen Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
- Erfüllt eine Vertragspartei eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Versäumnisses eines Dritten nicht, den sie mit der Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, so kann sich diese Vertragspartei auf höhere Gewalt im Sinne dieses Paragraphen nur insoweit berufen, als dass die Anforderungen für die Annahme des Vorliegens von höherer Gewalt, wie sie unter lit. h dieses Paragraphen definiert wird nicht nur für die Vertragspartei, sondern auch für den Dritten gelten.
- Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden, eine Partei betreffenden Ereignissen, vermutet, dass sie die Voraussetzungen für die Annahme von höherer Gewalt unter Abs. 9 erfüllen. Die betroffene Partei muss in diesem Fall nur beweisen, dass folgende Voraussetzung tatsächlich erfüllt sind:
- Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
- Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
- Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
- Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
- Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
- Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
- allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
- Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses, auf das sich bei der Vertragserfüllung berufen wird, zu begrenzen.
§ 15 Streitschlichtung, Mediation
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten zunächst umgehend in gutem Glauben auf dem Verhandlungsweg beizulegen.
- Wurde die Meinungsverschiedenheit nicht durch Verhandlungen beigelegt, wird ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation mit dem Ziel angestrebt, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Schlichtung/Mediation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
- Sollte es in einem Schlichtungsverfahren bzw. einer Mediation nicht zu einer Einigung kommen, so steht es beiden Parteien frei, das zuständige Gericht anzurufen.
- In diesem Fall ist der Gerichtsstand der Sitz der Agentur.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
- Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Agentur.
- Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht der Parteien an den nach diesem Vertrag zustehenden Ansprüchen aufgrund von Gegenansprüchen der jeweils anderen Partei ist nicht zulässig, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellten Forderungen von den Parteien sind schriftlich anerkannt oder gerichtlich Rechtskräftig bestätigt worden.
- Es besteht ein Abtretungsverbot, soweit rechtlich zulässig.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anlage I
Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, namentlich betrieblicher Interna, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben und solche des Geschäftsgeheimnisgesetzes sind zu beachten.
- Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen (unabhängig ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die der Kundschaft oder einem im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmen sowie dessen Mitarbeitenden, Führungskräften, Organmitgliedern, Beratenden und Vertretenden im Zusammenhang mit dem Vertragszweck übergeben wurden und als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach, insbesondere aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses, als vertraulich anzusehen sind. Als vertraulich gilt insbesondere folgendes:
- Know-how Erfindungen
- geschäftliche Beziehungen
- Jegliche Unterlagen und Informationen des Vertragspartners, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.
- Jegliche Unterlagen und Informationen des Vertragspartners, die als vertraulich deklariert worden sind.
- Zugangsdaten zu Software und Online-Plattformen und anderen elektronischen Diensten.
- Keine vertraulichen Informationen sind:
- Informationen, die bereits öffentlich sind oder während der Vertragslaufzeit ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt wurden.
- Informationen, die dem Empfänger bereits vor der Zurverfügungstellung durch die Agentur bekannt waren.
- Informationen, die dem Empfänger schriftlich als „nicht vertraulich“ erklärt wurden.
- Informationen, die von einem Dritten übermittelt wurden, der zu dem Zeitpunkt befugt war, die Informationen zu offenbaren.
- Informationen, die ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von dem Inhaber selbst gewonnen wurden.
- Informationen, zu denen eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht, sie zu offenbaren.
- Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeitenden entsprechende Verpflichtungserklärungen unterschreiben zu lassen.
- Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Datenschutz und Vertraulichkeit werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrages nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
- Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Werden personenbezogene Daten Dritter weitergeleitet, die im Auftrag erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, so wird zu diesem Zwecke ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) i. S. d. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder ein Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit i. S. d. Art. 26 DSGVO zwischen dem Kunden und der Agentur geschlossen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Agentur verweist in Bezug auf die Rechte des Betroffenen auf ihre Datenschutzerklärung.
- Der Kundschaft ist bewusst, dass ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) gem. § 23 GeschGehG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Außerdem nimmt sie zur Kenntnis, dass bei Verstößen gegen den Datenschutz gem. Art. 83 DSGVO Bußgeldzahlungen bis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes anfallen können.
- Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen einschlägigen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch auf den aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
